Vielen ist nicht bekannt, dass Logistik- und Fabrikplanung in der Regel immer mit baulichen Maßnahmen verbunden sind. Es geht um die Abwägung zwischen gänzlich neuen Standorten, die Integration von neuen Industriehallen auf Bestandsflächen oder um die Optimierung bestehender Hallen. ➤ Hier erfahren Sie, welche Herausforderungen es beim Neubau oder Umbau in der Industrie zu beachten gilt.
Alles neu macht die…Wirtschaftskrise: Unternehmen aller Branchen sind aktuell herausgefordert, knappe Kapazitäten und vorhandene Ressourcen noch effizienter zu nutzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Maßnahmen wie Lagermodernisierung, Automatisierungsprojekte oder Materialflussoptimierung sind daher gefragter denn je. Doch welchen baulichen und strategischen Herausforderungen sehen sich Unternehmen bei den zugehörigen Bauprojekten gegenüber?
Bei der Optimierung von Produktionsflächen, -prozessen oder Lagertechnik wird häufig die gesamte Flächennutzung auf dem Firmengelände neu überdacht. Denn die Frage nach der geeigneten Technik zieht automatisch die Frage nach dem notwendigen Platz nach sich. Und letztendlich geht es darum, wie die Maßnahmen baulich umgesetzt werden können, um die definierten Ziele möglichst effizient zu erreichen:
Ob Sanierung, Umnutzung, Umgestaltung vorhandener Hallen und Infrastruktur oder die Schaffung neuer Gewerbeflächen mit entsprechenden Erweiterungsbauten. Manche Umstände erfordern es sogar, Industrie- und Lagerhallen an einem gänzlich neuen Standort zu errichten. Nur durch das Zusammenspiel der Expertisen von Planern und Architekten ist eine ganzheitliche Betrachtung derartiger Projekte möglich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und gleichzeitig finanzielle Risiken zu minimieren.
Unsere Philosophie? Die einfachste Lösung ist oft die beste – intelligent, effizient und ästhetisch. Das Budget setzt den finanziellen Rahmen, aber nie die Grenzen für Schönheit und Qualität. Mit unserem „Rundumzufriedenheitspaket“ realisieren wir, die KOCH Generalplaner, Projekte, die Bauherren begeistern und Arbeitswelten schaffen, in denen Menschen gerne wirken.
Grundsätzlich gibt es einige Eckpunkte, die die Richtung des Projektes vorgeben: Die Produktion muss weiterlaufen, denn ein Stillstand sowie Lagerausfälle wären unwirtschaftlich. In direktem Zusammenhang steht die Frage nach Zusatz- und Ausweichflächen, die für eine provisorische Übergangslösung zwingend erforderlich sind. In die Berechnung der Gesamtprojektkosten fließt schließlich auch die Errichtung und der Betrieb eines Provisoriums mit ein – ein nicht zu vernachlässigender Kostentreiber.
Neben den Bau- und Betriebskosten eines Provisoriums gibt es noch weitere, psychologische Herausforderungen von Umbaumaßnahmen in der Industrie: Ein Unternehmen, das sich für das Errichten eines Provisoriums entscheidet, zieht gleich zweimal um. Das hat nicht nur doppelte Umzugskosten zur Folge, die im Projektbudget dringend berücksichtigt werden müssen, sondern bedeutet auch eine Doppelbelastung für die Belegschaft.
Denn sie sollen sich zunächst in die neuen Abläufe der Zwischenlösung einarbeiten, um dann in absehbarer Zeit eine vollständig veränderte Lager- oder Produktionsumgebung vorzufinden. Man mutet seinen Mitarbeitenden sozusagen gleich doppelten Projektstress zu und läuft dabei Gefahr, dass dies ihre Arbeitsmoral und Produktivität massiv beeinträchtigt.
Bei der täglichen Arbeit mit und in dem Provisorium zeigt die Erfahrung, dass die laufende Produktion bzw. Lagerung hinsichtlich zurückgelegter Wegstrecken ineffizienter abläuft, da alle Prozesse den Umbau umschiffen. Zudem kann die Suche nach Arbeits- und Produktionsmaterialien, die sich nicht mehr an ihrer ursprünglichen Stelle befinden, für die Mitarbeitenden mühsam sein.
Bei baulichen Eingriffen im Bestand kann unter Umständen der sogenannte „Bestandsschutz“ verloren gehen. Durch ihn ist garantiert, dass der Eigentümer das Gebäude zum ursprünglich errichteten Zweck zeitlich unbegrenzt nutzen darf und keine behördliche Intervention zu erwarten hat. Auch nicht nach einer Änderung des Baurechts, die das Gebäude nachträglich als gesetzeswidrig einstufen würde. Ein Umbau kann folglich aus Sicht der Behörden als wesentliche, bauliche Veränderung angesehen werden, wodurch der Bestandsschutz und unter Umständen die Betriebsgenehmigung erlischt. Auch hier ist gut beraten, wer den notwendigen Durchblick im Behördendschungel behält.
Nicht nur der Bestandsschutz kann das Vorhaben ausbremsen; man muss sich zudem bewusst sein, dass die Baumaßnahme gegebenenfalls unter der Berücksichtigung neuester, gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen hat: Darunter fallen z. B. energetische Maßnahmen, die den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (kurz: GEG) entsprechen, um den benötigten Teil an regenerativen Energien nachzuweisen. Kostspielige Brandschutzmaßnahmen können mitunter in großen Teilen der Fabrik erforderlich werden. Oder ein Bodengutachten, das die Notwendigkeit einer aufwändigen Bodensanierung aufdeckt.
Oft scheint ein Neubau in der oberflächlichen Betrachtung teurer. Daher ist eine sorgsame Abwägung nötig, die die folgenden Fragestellungen berücksichtigt: Gibt es vorhandene Flächen auf dem Firmengelände? Wenn ja, was lässt sich aus baulicher Sicht auf diesen Flächen umsetzen? Inwieweit beeinträchtigt das Vorhaben meine Betriebsabläufe und kann ich mit diesen Einschränkungen trotzdem eine hohe Produktions- und Lagerqualität gewährleisten? Und in letzter Instanz: Muss der Lager- oder Produktionsstandort möglicherweise verlagert werden, weil Bestandsflächen die notwendigen Rahmenbedingungen für das Vorhaben nicht bieten?
Doch leider gibt es, wie so oft im Leben, keine Pauschalantwort auf jene Fragen.
Je nach Voraussetzungen auf dem Firmengelände muss eine individuelle Betrachtung erfolgen, aus der sich der richtige Lösungsweg erschließt.
➔ Wichtig ist dabei, strategische, planerische sowie baurechtliche Aspekte in die Gesamtbetrachtung mit einfließen zu lassen. Bei Lagerprojekten ist ein Neubau oft unumgänglich, da er ökonomischer und risikoärmer ist. Insbesondere bei vorhandenen Grundstücken sollte eine Neu- oder Erweiterungsbauoption gründlich geprüft werden. Erst wenn keine Bauflächen mehr verfügbar sind und ein neuer Standort unvermeidlich ist, wird eine Sanierung und Umnutzung erwogen. Dabei ist ein risikoarmer Umsetzungsweg entscheidend, um möglichst wenig in die Betriebsabläufe einzugreifen.
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